Das Jagdrecht
Von den Malern in Düsseldorf prangerte keiner in einer solchen Vielzahl von Gemälden die sozialen Gebrechen der Zeit an wie C. W. Hübner. Von seinem ersten Gemälde dieser Art, "Die schlesischen Weber" (1844), sagte Fr. Engels, es habe eine größere agitatorische Wirkung ausgeübt als hundert Flugschriften. Den Stoff zu seinem Gemälde "Das Jagdrecht" (1846) hatte der Maler Versen des ihm befreundeten Arztes und Dichters W. Müller v. Königswinter entnommen, den der Briefwechsel zwischen Marx und Engels als einen Vertrauensmann des Bundes der Kommunisten in Düsseldorf ausweist. So sehr die Darstellung auch an einem verkrampften Ausdruck der Personen leidet, so wurde doch das Unrecht, das es vorführt, jedem Zeitgenossen des Malers deutlich. Einem Bauern hatten Wildschweine das Feld verwüstet, deshalb erlegte er eines der Tiere, woraufhin ihn der Förster des Grundherren erschoss. Das noch von den feudalen Traditionen beherrschte Jagdrecht war denn auch eines der ersten Gesetze, welche die Revolution 1848 zu Fall brachte.
Jahr | 1846 |
Material | Leinwand |
Art | Gemälde |
Maße | 40,40 x 56,00 cm |